Bremer Erklärung - Kinderrechte ins Grundgesetz - jetzt
Sonntag, 8. Juni 2008Einer der wichtigsten Beschlüsse bei der Bundes-Mitgliederversammlung bei den Kinderschutztagen 2008 in Bremen am 31. Mai, bei der ich auch war, war der Antrag an den Bundesrat und den Bundestag, die Rechte der Kinder im Grundgesetz zu verankern.
Der DKSB schlägt dazu folgende Kernelemente für eine Aufnahme vor:
* Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung
* Das Recht des Kindes auf soziale und angemessene Lebensbedingungen
* Das Recht des Kindes auf Schutz und auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohl
* Das Recht des Kindes auf Beteiligung
Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung
Kinder haben das Recht auf Förderung von Anfang an. Dazu gehören Gesundheitsfürsorge (”erreichbares Höchstmaß an Gesundheit”), das Recht auf Bildung, um die Chancengleichheit für jedes Kind zu gewährleisten, und stabile Beziehungen. Die Entwicklung der Persönlichkeit eines Kindes darf nicht von sozialer Herkunft, dem Lebensumfeld oder ethnischer Zugehörigkeit abhängig sein.
Das Recht des Kindes auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen
Alle Kinder haben ein recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit, um einen ihrer körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklung förderlichen Lebensstandard zu erreichen.
Solche Leistungen sind eigenständige Rechte der Kinder und als solche unabhängig vom sozialen Status der Eltern als eigene Kindergrundsicherung auszugestalten. Eltern und andere für das Kind verantwortliche Personen sind bei der Wahrung dieser KInderrechte in geeigneter Weise zu unterstützen.
Das Recht des Kindes auf Schutz und auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohl
Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz sind verpflichtet, bei allen Vorhaben und Maßnahmen vorrangig die Interessen und das Wohl der Kinder zu berücksichtigen.Das Vorrangprinzip des Kindeswohls muss einen überragenden Vorzug vor anderen Zielsetzungen haben. Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung müssen verpflichtet werden, ihre Überlegungen zur Sicherung des Vorrangprinzips bei jeder Entscheidung offen zu legen.
Das Recht des Kindes auf Beteiligung
Die Beteiligung von Kindern an allen sie betreffenden Entscheidungen und die Befähigung der Kinder hierfür, entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife, ist der beste Kinderschutz. Starke Kinder haben gute Vorraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft.
Die Verankerung von Beteiligungsrechte von Kindern auf den verschieden Ebenen von Bund, Ländern und Gemeinden sind die wichtigsten Vorraussetzungen für die Entwicklung einer demokratischen Zivilgesellschaft.
Der Deutsche Kinderschutzbund geht mit gutem Beispiel voran:
Der DKSB wird sich mit all seinen Mitgliedern in seinen verschiedenen Einrichtungen, Projekten und Initiativen vorrangig für gute Praxisbeispiele zur Verwirklichung dieser Kindergrundrechte einsetzen. Zu diesem Zweck werden noch mehr als bisher die Kinder in die Entscheidungen über die Arbeit des Kinderschutzbundes einbezogen. Wir wollen solidarisch mit Kindern handeln und wir sind überzeugt, wir können von den Kindern viel lernen. Die Fantasie und Begeisterungsfähigkeit der Kinder beflügelt unsere Arbeit.
Das Grundgesetz ist mehr als eine Ansammlung von Normen, es ist das Leitbild unseres Staates, deshalb
Kinderrechte ins Grundgesetz - jetzt!
Das BVerfG hat am 01.04.2008 festgestellt, dass Kinder Träger eigenständiger Rechte sind und dies nicht nur für die Eltern gilt, sondern auch für den Staat. Es steht dem demokratischen Staat gut an, wenn Bundesrat und Bundestag diese Rechte im Grundgesetz verankern.